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Privatzimmervermietung und Ferienwohnungen

 

es für Privatzimmervermieter, die bis zu 10 Betten an Urlaubsgäste vermieten, und für die kurzfristige Vermietung von maximal 5 Ferienwohnungen mit Kochgelegenheit die Möglichkeit gibt, die Ausgaben pauschal zu ermitteln? Dabei kommt es darauf an, ob die/der Vermieter(in) Eigentümer(in) des Gebäudes ist, oder nicht. Weiters ist von Bedeutung, ob Frühstück verabreicht wird, oder nicht. Die pauschalen Ausgaben können von 10% bis zu 50% reichen und ersparen eine genaue Erfassung der Ausgaben mit Belegen, ebenso wie ein Erfassen des Gebäudewertes für die Berechnung der Absetzung für Abnutzung (AfA).

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